Unsere Leistungen

Steuerberatung für Arbeitnehmer ab 45 € Jahresmitgliedsbeitrag!

Gebührenfreie Hotline

für steuerliche Auskünfte sowie Terminvergabe in der Beratungsstelle Ihrer Wahl

 

Ausführliche Beratung

zu Ihren steuerlichen Fragen - wir nehmen uns für Sie Zeit!

Professionelle Anfertigung

Ihrer Steuererklärung einschließlich aller notwendigen Anlagen

«Vergeuden Sie keine Freizeit mit Ihrer Steuererklärung und verschenken Sie kein Geld.»

«Ein König richtet das Land auf durch Recht; wer aber viel Steuern erhebt, richtet es zugrunde.»

Salomo (um 965-925 v.Chr.)

«Von der Steuererklärung auf dem berühmten Bierdeckel sind wir noch weit entfernt. Wünschenswert wäre zumindest eine Steuervereinfachung. Bis dahin bleibt zumindest dem Glas sein Deckel.»

«Eine Regierung muss sparsam sein, weil das Geld, das sie erhält, aus dem Blut und Schweiß ihres Volkes stammt. Es ist gerecht, dass jeder einzelne dazu beiträgt, die Ausgaben des Staates tragen zu helfen. Aber es ist nicht gerecht, dass er die Hälfte seines jährlichen Einkommens mit dem Staate teilen muss.»

Friedrich II. der Große

«In Deutschland gibt es rund 80.000 Vorschriften zum Steuerrecht. Wir lassen Sie in diesem Steuerdschungel nicht alleine, sondern führen Sie sicher ans Ziel.»

«Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein; es ist zu schwierig für einen Mathematiker.»

Albert Einstein

«Die deutschen Steuergesetze werden mit immer heißerer Nadel gestrickt. Wir behalten für Sie den kühlen Kopf und den Überblick welche Änderungen für Sie relevant und wichtig sind.»

Fristgerechte Prüfung

ob Ihr Steuerbescheid korrekt ist und alle Angaben berücksichtigt wurden

Steuererbescheid
Einspruch und Durchsetzen Ihrer Ansprüche

vor dem Finanzamt und nötigenfalls vor dem Finanzgericht

Ohne jede Einkunftsgrenze

bieten wir uneingeschränkte Beratung für alle Arbeitnehmer Beamte, Rentner und Pensionäre (Alterseinkünftegesetz), selbstverständlich auch zum Eigenheimzulagengesetz sowie allen steuerlich relevanten Fragen rund ums Kindergeld

und darüber hinaus

auch Beratung bei Einkünften aus Kapitalvermögen, Vermietung und Sonstige Einkünfte, wie zum Beispiel private Spekulationsgewinne aus Aktienverkäufen oder ebay-Versteigerungen (Achtung die Finanzämter prüfen hier immer schärfer!)*

* sofern die Einnahmen aus diesen Einkünften max. 18.000 € (Einzelveranlagung) bzw. 36.000 € (Zusammenveranlagung) betragen.

Die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine ist in § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes geregelt. Im Rahmen unser Befugnisse erbringen wir eine umfassende steuerliche Beratung sowie einen vollständigen Steuererklärungs-Service einschließlich der vollständigen Erstellung der Steuererklärung, der Bescheidprüfung sowie der Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren. Innerhalb der Beratungsbefugnisse steht das Angebot der Lohnsteuerhilfevereine dem Angebot der Steuerberater in nichts nach.

Ihre persönliche steuerliche Situation

Sie haben Einkünfte aus

  • nichtselbstständiger Arbeit, also z.B. als Arbeitnehmer, Beamter
  • sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Leibrenten, Zeitrenten (Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeitsrenten)
  • Einkünfte aus Unterhaltsleistungen
Unsere Beratungsmöglichkeiten

Wir dürfen Sie uneingeschränkt beraten. Es gibt weder eine sachliche noch eine betragsmäßige Beschränkung. Das heißt die Höhe Ihrer Einnahmen spielt keine Rolle.

Ihre persönliche steuerliche Situation

Sie haben Einkünfte aus

  • Kapitalvermögen
  • Vermietung und Verpachtung
  • sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. Aktien, ebay-Versteigerungen etc.), aus Leistungen oder Abgeordnetenbezügen
Unsere Beratungsmöglichkeiten

Wir dürfen Sie beraten, sofern die Summe der Einnahmen aus diesen Einkunftsarten insgesamt nicht mehr als 18.000 € bei Einzelveranlagung bzw. 36.000 € bei Zusammenveranlagung beträgt. Die Einnahmen aus Kapitalvermögen beschränken die Beratungsbefugnis ab dem Jahr 2009 nicht mehr, sofern sie der Abgeltungssteuer unterzogen worden sind (ab 2009 der Regelfall).

Ihre persönliche steuerliche Situation

Sie haben Einkünfte aus

  • Land- und Forstwirtschaft
  • Gewerbebetrieb
  • selbstständiger Arbeit oder erwirtschaften umsatzsteuerpflichtigen Umsätze
Unsere Beratungsmöglichkeiten

Hier dürfen wir Sie leider nicht beraten.

Ihre persönliche steuerliche Situation

Sie haben Fragen und Beratungsbedarf zu

  • Kindergeld
  • Investitionszulage
  • Lohnsteuerermäßigung
  • Freistellungsanträgen bei Kapitalvermögen
  • Wahl der optimalen Steuerklasse
  • Riester-Rente (steuerliche Auswirkungen, Antragstellung für die Altersvorsorgezulage)
  • Wohnungsbauprämie
  • Steuerfreie Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich, die nach § 3 Nr. 26 a EStG steuerfrei sind
Unsere Beratungsmöglichkeiten

Sofern die übrigen Voraussetzungen für die Beratungsbefugnis erfüllt sind, zählen diese Fragen bzw. die zur Erledigung erforderlichen Leistungen zu unserem Beratungsangebot, alles ohne zusätzliche Kosten für Sie, alles im Mitgliedsbeitrag inbegriffen.

Ihre persönliche steuerliche Situation

Sie haben Einkünfte aus

  • nichtselbstständiger Arbeit, also z.B. als Arbeitnehmer, Beamter
  • sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Leibrenten, Zeitrenten (Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeitsrenten)
  • Einkünfte aus Unterhaltsleistungen
Unsere Beratungsmöglichkeiten

Wir dürfen Sie uneingeschränkt beraten. Es gibt weder eine sachliche noch eine betragsmäßige Beschränkung. Das heißt die Höhe Ihrer Einnahmen spielt keine Rolle.

Ihre persönliche steuerliche Situation

Sie haben Einkünfte aus

  • Kapitalvermögen
  • Vermietung und Verpachtung
  • sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. Aktien, ebay-Versteigerungen etc.), aus Leistungen oder Abgeordnetenbezügen
Unsere Beratungsmöglichkeiten

Wir dürfen Sie beraten, sofern die Summe der Einnahmen aus diesen Einkunftsarten insgesamt nicht mehr als 18.000 € bei Einzelveranlagung bzw. 36.000 € bei Zusammenveranlagung beträgt. Die Einnahmen aus Kapitalvermögen beschränken die Beratungsbefugnis ab dem Jahr 2009 nicht mehr, sofern sie der Abgeltungssteuer unterzogen worden sind (ab 2009 der Regelfall).

Ihre persönliche steuerliche Situation

Sie haben Einkünfte aus

  • Land- und Forstwirtschaft
  • Gewerbebetrieb
  • selbstständiger Arbeit oder erwirtschaften umsatzsteuerpflichtigen Umsätze
Unsere Beratungsmöglichkeiten

Hier dürfen wir Sie leider nicht beraten.

Ihre persönliche steuerliche Situation

Sie haben Fragen und Beratungsbedarf zu

  • Kindergeld
  • Investitionszulage
  • Lohnsteuerermäßigung
  • Freistellungsanträgen bei Kapitalvermögen
  • Wahl der optimalen Steuerklasse
  • Riester-Rente (steuerliche Auswirkungen, Antragstellung für die Altersvorsorgezulage)
  • Wohnungsbauprämie
  • Steuerfreie Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich, die nach § 3 Nr. 26 a EStG steuerfrei sind
Unsere Beratungsmöglichkeiten

Sofern die übrigen Voraussetzungen für die Beratungsbefugnis erfüllt sind, zählen diese Fragen bzw. die zur Erledigung erforderlichen Leistungen zu unserem Beratungsangebot, alles ohne zusätzliche Kosten für Sie, alles im Mitgliedsbeitrag inbegriffen.

Wenn Sie Fragen zu den Beratungsbefugnissen haben, rufen Sie uns bitte an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Die Dienstleistungen erfolgen im Rahmen einer Mitgliedschaft, deren Dauer Sie selbst bestimmen. Wenn Sie über einen längeren Zeitraum Mitglied werden möchten, so können Sie jederzeit zum Jahresende kündigen. Sie müssen dabei lediglich die Kündigungsfrist beachten und bis spätestens 30.09. des entsprechenden Jahres kündigen. Der Beitrag ist im Jahr der Aufnahme mit dem Beitritt zu entrichten und in den Folgejahren gemäß der Satzung jeweils zum 10.01., wobei Sie am Jahresanfang jeweils eine Beitragsrechnung erhalten.

Die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Mitgliedsbeitrages ergibt sich aus der Summe aller Jahreseinnahmen des Mitgliedes (aus sämtlichen Einkunftsarten). Bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten, die beide Mitglied sind, ist die Bemessungsgrundlage für das einzelne Mitglied gemäß der Beitragsgruppe für zusammen veranlagte Ehepartner zu ermitteln. Es ergeben sich somit zwei Mitgliedsbeiträge, die unter einer gemeinsamen Mitgliedsnummer addiert werden. Ist der Ehepartner kein Mitglied, darf keine Addition der Bemessungsgrundlage, aber auch keine Beratung für das Nicht-Mitglied erfolgen.

Mitgliedsbeitrag berechnen

Bemessungsgrundlage (Summe aller Jahreseinnahmen)

Beitrags-
gruppe
1
Zusammen veranlagte Partner Einzelnes Mitglied
Beitrag in EUR brutto (inkl. 19% MwSt.)
35,00 45,00
Beitrags-
gruppe
2
Zusammen veranlagte Partner Einzelnes Mitglied
Beitrag in EUR brutto (inkl. 19% MwSt.)
50,00 65,00
Beitrags-
gruppe
3
Zusammen veranlagte Partner Einzelnes Mitglied
Beitrag in EUR brutto (inkl. 19% MwSt.)
65,00 85,00
Beitrags-
gruppe
4
Zusammen veranlagte Partner Einzelnes Mitglied
Beitrag in EUR brutto (inkl. 19% MwSt.)
80,00 105,00
Beitrags-
gruppe
5
Zusammen veranlagte Partner Einzelnes Mitglied
Beitrag in EUR brutto (inkl. 19% MwSt.)
95,00 125,00
Beitrags-
gruppe
6
Zusammen veranlagte Partner Einzelnes Mitglied
Beitrag in EUR brutto (inkl. 19% MwSt.)
110,00 145,00
Beitrags-
gruppe
7
Zusammen veranlagte Partner Einzelnes Mitglied
Beitrag in EUR brutto (inkl. 19% MwSt.)
125,00 165,00
Beitrags-
gruppe
8
Zusammen veranlagte Partner Einzelnes Mitglied
Beitrag in EUR brutto (inkl. 19% MwSt.)
145,00 195,00
Beitrags-
gruppe
9
Zusammen veranlagte Partner Einzelnes Mitglied
Beitrag in EUR brutto (inkl. 19% MwSt.)
165,00 225,00
Beitrags-
gruppe
10
Zusammen veranlagte Partner Einzelnes Mitglied
Beitrag in EUR brutto (inkl. 19% MwSt.)
185,00 255,00

Mit dem Beitrag sind alle Kosten abgegolten!

Erfüllt das Mitglied eines der nachfolgend genannten Kriterien, so wird der Beitrag um eine Beitragsstufe erhöht. Bei Ehepaar-Mitgliedern erfolgt die Erhöhung bei dem Mitglied welches das Kriterium betrifft, sofern das Kriterium beiden Ehepaar-Mitgliedern zuzuordnen ist (z.B. gemeinsame Vermietung) so erfolgt bei beiden eine Erhöhung auf die nächst höhere Beitragsstufe.

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen über EUR 2.000 oder
  • Antrag auf die Altersvorsorgezulage gemäß § 83 EStG oder
  • Zufluss von Kindergeld für ein Kind über 18 Jahren

Beitragsordnung (vollständige aktuelle Fassung)

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen unter unserer kostenfreien Service-Rufnummer sehr gerne zur Verfügung.

Selo Lohnsteuerhilfeverein bundesweit für seine Mitglieder aktiv!

Beratungsstelle in Ihrer Nähe

Wir setzen auf regional verwurzelte, kompetente und vertrauenswürdige Mitarbeitende.

Keine Beratungsstelle vor Ort oder in der näheren Umgebung? Kein Problem. Wir machen Ihre Steuererklärung. Nutzen Sie unseren deutschlandweiten Postversand.

Alles Wissenswerte zur Antragstellung

Immer wieder fragen sich Mitglieder oder Interessenten ob es in ihrem konkreten Fall denn unbedingt erforderlich ist einen Termin vor Ort wahrzunehmen, ob dazu ein persönliches Gespräch sinnvoll bzw. notwendig ist und ob sich die Beratungsstelle tatsächlich in unmittelbarer Nähe befinden muss. Diese Frage stellt sich insbesondere auch wenn Mitglieder aus dem unmittelbaren Umfeld ihrer Beratungsstelle wegziehen.

Dazu lässt sich nach langer Erfahrung antworten, dass es in den meisten Fällen ausreicht wenn uns die Unterlagen zugesendet werden. Der Beratungsstellenleiter ist dabei in der Regel schon anhand der Belege und Aufzeichnungen in der Lage die Steuererklärung weitgehend oder vollständig anzufertigen, insbesondere auch dann wenn der jeweilige Fall schon jahrelang bekannt ist. Fehlende Rückfragen lassen sich in aller Regel telefonisch, per E-Mail oder auch postalisch klären, fehlende Unterlagen können nachgereicht werden.

Der Postversandservice ist also in vielen Fällen eine echte Alternative zum persönlichen Termin. Bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen hilft Ihnen auch unsere Checkliste. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne dazu auf Ihren konkreten Fall bezogen.

Steuererklärungs-Service für Arbeitnehmer-, Rentner- und Vermietereinkünfte

Mitgliedschaft - So funktioniert`s

Für den Fall, dass sich in Ihrer Nähe keine Beratungsstelle befindet oder Sie unseren Service lieber bequem von zuhause aus in Anspruch nehmen möchten, bieten wir Ihnen auch unseren bequemen Postversandservice …

Mitglied werden - ein einfacher und bequemer Vorgang!

Beitrittsformular bitte sorgfältig online ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben per Post an uns (zentrale Beratungsstelle) senden.

Bei Rückfragen Ihrerseits steht Ihnen selbstverständlich unser kostenfreies Servicetelefon 0800 - 7838372 zur Verfügung.

Porto und Versandkosten, die Anfertigung Ihrer Steuererklärung (mit Anlagen), ebenso die Bescheidprüfung sind im Jahresbeitrag* enthalten!

Datenschutzhinweis: Die von Ihnen erhobenen personenbezogenen Angaben werden nur für die Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

detaillierter Ablauf

Die Bestätigung über die Mitgliedschaft geht Ihnen per Post zu.

 

Ihre Unterlagen mit Hilfe der Checkliste richten und an uns (zentrale Beratungsstelle) per Post senden.

Sie erhalten Ihre Unterlagen zusammen mit der fertigen Steuererklärung per Post, eventuelle Rückfragen klärt ein Berater von uns telefonisch mit Ihnen.

*Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag gemäß der derzeit gültigen Beitragstabelle (s. Beitragsordnung). Es findet dabei zunächst eine vorläufige Erhebung auf der Grundlage der bekannten Jahreseinnahmen (s. Beitragsordnung) des Vorjahres statt. Sofern sich die Jahreseinnahmen verändert haben und dies zu einer Beitragsänderung führt, erfolgt eine entsprechende Differenzabrechnung zu Gunsten oder zu Lasten des Mitgliedes.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

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Meldungen der DATEV eG

(Quelle: www.datev.de)

Sitz der Verwaltung
und zentrale Beratungsstelle

Denzlinger Straße 27
DE-79312 Emmendingen
Fon: +49(0)7641/912322
Fax: +49(0)7641/912328
www.selo24.de

Sie haben Fragen?
Wir sind gerne für Sie da!

0800 - 7838372
Gratis Service-Hotline

SELO e.V. Steuererklärungs-Service für Arbeitnehmereinkünfte (Lohnsteuerhilfeverein)

  • Rechtsgrundlage
  • Eingetragener Verein (e.V.), zugelassen durch die Oberfinanzdirektion Koblenz am 31.10.1991
  •  
  • Vorstandschaft
  • Stefan Kübler, Dipl.-Betriebswirt (BA)
  • Klaus Dörner, Dipl.-Betriebswirt (FH), Steuerberater

Wir sind Mitglied im

Bund der Steuerzahler Deutschland