Unsere Leistungen
Steuerberatung für Arbeitnehmer ab 45 € Jahresmitgliedsbeitrag!
Gebührenfreie Hotline
für steuerliche Auskünfte sowie Terminvergabe in der Beratungsstelle Ihrer Wahl
Ausführliche Beratung
zu Ihren steuerlichen Fragen - wir nehmen uns für Sie Zeit!
Professionelle Anfertigung
Ihrer Steuererklärung einschließlich aller notwendigen Anlagen
«Vergeuden Sie keine Freizeit mit Ihrer Steuererklärung und verschenken Sie kein Geld.»
«Ein König richtet das Land auf durch Recht; wer aber viel Steuern erhebt, richtet es zugrunde.»
Salomo (um 965-925 v.Chr.)
«Von der Steuererklärung auf dem berühmten Bierdeckel sind wir noch weit entfernt. Wünschenswert wäre zumindest eine Steuervereinfachung. Bis dahin bleibt zumindest dem Glas sein Deckel.»
«Eine Regierung muss sparsam sein, weil das Geld, das sie erhält, aus dem Blut und Schweiß ihres Volkes stammt. Es ist gerecht, dass jeder einzelne dazu beiträgt, die Ausgaben des Staates tragen zu helfen. Aber es ist nicht gerecht, dass er die Hälfte seines jährlichen Einkommens mit dem Staate teilen muss.»
Friedrich II. der Große
«In Deutschland gibt es rund 80.000 Vorschriften zum Steuerrecht. Wir lassen Sie in diesem Steuerdschungel nicht alleine, sondern führen Sie sicher ans Ziel.»
«Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein; es ist zu schwierig für einen Mathematiker.»
Albert Einstein
«Die deutschen Steuergesetze werden mit immer heißerer Nadel gestrickt. Wir behalten für Sie den kühlen Kopf und den Überblick welche Änderungen für Sie relevant und wichtig sind.»
Fristgerechte Prüfung
ob Ihr Steuerbescheid korrekt ist und alle Angaben berücksichtigt wurden
Einspruch und Durchsetzen Ihrer Ansprüche
vor dem Finanzamt und nötigenfalls vor dem Finanzgericht
Ohne jede Einkunftsgrenze
bieten wir uneingeschränkte Beratung für alle Arbeitnehmer Beamte, Rentner und Pensionäre (Alterseinkünftegesetz), selbstverständlich auch zum Eigenheimzulagengesetz sowie allen steuerlich relevanten Fragen rund ums Kindergeld
und darüber hinaus
auch Beratung bei Einkünften aus Kapitalvermögen, Vermietung und Sonstige Einkünfte, wie zum Beispiel private Spekulationsgewinne aus Aktienverkäufen oder ebay-Versteigerungen (Achtung die Finanzämter prüfen hier immer schärfer!)*
* sofern die Einnahmen aus diesen Einkünften max. 18.000 € (Einzelveranlagung) bzw. 36.000 € (Zusammenveranlagung) betragen.
Die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine ist in § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes geregelt. Im Rahmen unser Befugnisse erbringen wir eine umfassende steuerliche Beratung sowie einen vollständigen Steuererklärungs-Service einschließlich der vollständigen Erstellung der Steuererklärung, der Bescheidprüfung sowie der Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren. Innerhalb der Beratungsbefugnisse steht das Angebot der Lohnsteuerhilfevereine dem Angebot der Steuerberater in nichts nach.
Ihre persönliche steuerliche Situation
Sie haben Einkünfte aus
- nichtselbstständiger Arbeit, also z.B. als Arbeitnehmer, Beamter
- sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Leibrenten, Zeitrenten (Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeitsrenten)
- Einkünfte aus Unterhaltsleistungen
Unsere Beratungsmöglichkeiten
Wir dürfen Sie uneingeschränkt beraten. Es gibt weder eine sachliche noch eine betragsmäßige Beschränkung. Das heißt die Höhe Ihrer Einnahmen spielt keine Rolle.
Ihre persönliche steuerliche Situation
Sie haben Einkünfte aus
- Kapitalvermögen
- Vermietung und Verpachtung
- sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. Aktien, ebay-Versteigerungen etc.), aus Leistungen oder Abgeordnetenbezügen
Unsere Beratungsmöglichkeiten
Wir dürfen Sie beraten, sofern die Summe der Einnahmen aus diesen Einkunftsarten insgesamt nicht mehr als 18.000 € bei Einzelveranlagung bzw. 36.000 € bei Zusammenveranlagung beträgt. Die Einnahmen aus Kapitalvermögen beschränken die Beratungsbefugnis ab dem Jahr 2009 nicht mehr, sofern sie der Abgeltungssteuer unterzogen worden sind (ab 2009 der Regelfall).
Ihre persönliche steuerliche Situation
Sie haben Einkünfte aus
- Land- und Forstwirtschaft
- Gewerbebetrieb
- selbstständiger Arbeit oder erwirtschaften umsatzsteuerpflichtigen Umsätze
Unsere Beratungsmöglichkeiten
Hier dürfen wir Sie leider nicht beraten.
Ihre persönliche steuerliche Situation
Sie haben Fragen und Beratungsbedarf zu
- Kindergeld
- Investitionszulage
- Lohnsteuerermäßigung
- Freistellungsanträgen bei Kapitalvermögen
- Wahl der optimalen Steuerklasse
- Riester-Rente (steuerliche Auswirkungen, Antragstellung für die Altersvorsorgezulage)
- Wohnungsbauprämie
- Steuerfreie Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich, die nach § 3 Nr. 26 a EStG steuerfrei sind
Unsere Beratungsmöglichkeiten
Sofern die übrigen Voraussetzungen für die Beratungsbefugnis erfüllt sind, zählen diese Fragen bzw. die zur Erledigung erforderlichen Leistungen zu unserem Beratungsangebot, alles ohne zusätzliche Kosten für Sie, alles im Mitgliedsbeitrag inbegriffen.
Ihre persönliche steuerliche Situation
Sie haben Einkünfte aus
- nichtselbstständiger Arbeit, also z.B. als Arbeitnehmer, Beamter
- sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Leibrenten, Zeitrenten (Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeitsrenten)
- Einkünfte aus Unterhaltsleistungen
Unsere Beratungsmöglichkeiten
Wir dürfen Sie uneingeschränkt beraten. Es gibt weder eine sachliche noch eine betragsmäßige Beschränkung. Das heißt die Höhe Ihrer Einnahmen spielt keine Rolle.
Ihre persönliche steuerliche Situation
Sie haben Einkünfte aus
- Kapitalvermögen
- Vermietung und Verpachtung
- sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. Aktien, ebay-Versteigerungen etc.), aus Leistungen oder Abgeordnetenbezügen
Unsere Beratungsmöglichkeiten
Wir dürfen Sie beraten, sofern die Summe der Einnahmen aus diesen Einkunftsarten insgesamt nicht mehr als 18.000 € bei Einzelveranlagung bzw. 36.000 € bei Zusammenveranlagung beträgt. Die Einnahmen aus Kapitalvermögen beschränken die Beratungsbefugnis ab dem Jahr 2009 nicht mehr, sofern sie der Abgeltungssteuer unterzogen worden sind (ab 2009 der Regelfall).
Ihre persönliche steuerliche Situation
Sie haben Einkünfte aus
- Land- und Forstwirtschaft
- Gewerbebetrieb
- selbstständiger Arbeit oder erwirtschaften umsatzsteuerpflichtigen Umsätze
Unsere Beratungsmöglichkeiten
Hier dürfen wir Sie leider nicht beraten.
Ihre persönliche steuerliche Situation
Sie haben Fragen und Beratungsbedarf zu
- Kindergeld
- Investitionszulage
- Lohnsteuerermäßigung
- Freistellungsanträgen bei Kapitalvermögen
- Wahl der optimalen Steuerklasse
- Riester-Rente (steuerliche Auswirkungen, Antragstellung für die Altersvorsorgezulage)
- Wohnungsbauprämie
- Steuerfreie Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich, die nach § 3 Nr. 26 a EStG steuerfrei sind
Unsere Beratungsmöglichkeiten
Sofern die übrigen Voraussetzungen für die Beratungsbefugnis erfüllt sind, zählen diese Fragen bzw. die zur Erledigung erforderlichen Leistungen zu unserem Beratungsangebot, alles ohne zusätzliche Kosten für Sie, alles im Mitgliedsbeitrag inbegriffen.
Wenn Sie Fragen zu den Beratungsbefugnissen haben, rufen Sie uns bitte an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Die Dienstleistungen erfolgen im Rahmen einer Mitgliedschaft, deren Dauer Sie selbst bestimmen. Wenn Sie über einen längeren Zeitraum Mitglied werden möchten, so können Sie jederzeit zum Jahresende kündigen. Sie müssen dabei lediglich die Kündigungsfrist beachten und bis spätestens 30.09. des entsprechenden Jahres kündigen. Der Beitrag ist im Jahr der Aufnahme mit dem Beitritt zu entrichten und in den Folgejahren gemäß der Satzung jeweils zum 10.01., wobei Sie am Jahresanfang jeweils eine Beitragsrechnung erhalten.
Die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Mitgliedsbeitrages ergibt sich aus der Summe aller Jahreseinnahmen des Mitgliedes (aus sämtlichen Einkunftsarten). Bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten, die beide Mitglied sind, ist die Bemessungsgrundlage für das einzelne Mitglied gemäß der Beitragsgruppe für zusammen veranlagte Ehepartner zu ermitteln. Es ergeben sich somit zwei Mitgliedsbeiträge, die unter einer gemeinsamen Mitgliedsnummer addiert werden. Ist der Ehepartner kein Mitglied, darf keine Addition der Bemessungsgrundlage, aber auch keine Beratung für das Nicht-Mitglied erfolgen.
Mitgliedsbeitrag berechnen
Bemessungsgrundlage (Summe aller Jahreseinnahmen)
gruppe
Zusammen veranlagte Partner | Einzelnes Mitglied |
---|---|
Beitrag in EUR brutto (inkl. 19% MwSt.) | |
35,00 | 45,00 |
gruppe
Zusammen veranlagte Partner | Einzelnes Mitglied |
---|---|
Beitrag in EUR brutto (inkl. 19% MwSt.) | |
50,00 | 65,00 |
gruppe
Zusammen veranlagte Partner | Einzelnes Mitglied |
---|---|
Beitrag in EUR brutto (inkl. 19% MwSt.) | |
65,00 | 85,00 |
gruppe
Zusammen veranlagte Partner | Einzelnes Mitglied |
---|---|
Beitrag in EUR brutto (inkl. 19% MwSt.) | |
80,00 | 105,00 |
gruppe
Zusammen veranlagte Partner | Einzelnes Mitglied |
---|---|
Beitrag in EUR brutto (inkl. 19% MwSt.) | |
95,00 | 125,00 |
gruppe
Zusammen veranlagte Partner | Einzelnes Mitglied |
---|---|
Beitrag in EUR brutto (inkl. 19% MwSt.) | |
110,00 | 145,00 |
gruppe
Zusammen veranlagte Partner | Einzelnes Mitglied |
---|---|
Beitrag in EUR brutto (inkl. 19% MwSt.) | |
125,00 | 165,00 |
gruppe
Zusammen veranlagte Partner | Einzelnes Mitglied |
---|---|
Beitrag in EUR brutto (inkl. 19% MwSt.) | |
145,00 | 195,00 |
gruppe
Zusammen veranlagte Partner | Einzelnes Mitglied |
---|---|
Beitrag in EUR brutto (inkl. 19% MwSt.) | |
165,00 | 225,00 |
gruppe
Zusammen veranlagte Partner | Einzelnes Mitglied |
---|---|
Beitrag in EUR brutto (inkl. 19% MwSt.) | |
185,00 | 255,00 |
Mit dem Beitrag sind alle Kosten abgegolten!
Erfüllt das Mitglied eines der nachfolgend genannten Kriterien, so wird der Beitrag um eine Beitragsstufe erhöht. Bei Ehepaar-Mitgliedern erfolgt die Erhöhung bei dem Mitglied welches das Kriterium betrifft, sofern das Kriterium beiden Ehepaar-Mitgliedern zuzuordnen ist (z.B. gemeinsame Vermietung) so erfolgt bei beiden eine Erhöhung auf die nächst höhere Beitragsstufe.
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder
- Einkünfte aus Kapitalvermögen über EUR 2.000 oder
- Antrag auf die Altersvorsorgezulage gemäß § 83 EStG oder
- Zufluss von Kindergeld für ein Kind über 18 Jahren
Beitragsordnung (vollständige aktuelle Fassung)
Als Lohnsteuerhilfeverein haben wir einen im Steuerberatungsgesetz klar geregelten gesetzlichen Auftrag und unterliegen einer strengen behördlichen Aufsicht. Unsere Satzung ist von der Oberfinanzdirektion geprüft und zugelassen. Der Verein wurde am 31.10.1991 zugelassen und in das bei der Oberfinanzdirektion geführte Register eingetragen.
Nach dem Gesetz werden Lohnsteuerhilfevereine von der Oberfinanzdirektion beaufsichtigt, bei uns ist dies die Oberfinanzdirektion in Karlsruhe. Unser Verein hat sich nach dem Gesetz jedes Jahr einer Geschäftsprüfung zu unterwerfen, deren Prüfungsbericht bei der Oberfinanzdirektion vorzulegen ist. Die rechtliche Absicherung und behördliche Aufsicht ist damit auf höchstem Niveau.
Lohnsteuerhilfevereine sind ein Teil der Steuerrechtspflege, ebenso wie die Steuerberater, und stehen in ihrer Prägung den Verbraucherschutzverbänden gleich. In ihrer Idealbestimmung sind Lohnsteuerhilfevereine so genannte Selbsthilfeeinrichtungen der Arbeitnehmer zur Bewältigung steuerrechtlichen Aufklärungs- und Beratungsbedarfes. Sie sind in den 1960er Jahren aus der Tradition der Gewerkschaften hervorgegangen, als der Gesetzgeber den Bedarf sah, dass aufgrund des in Deutschland sehr komplizierten Steuerrechts ein flächendeckendes Angebot von bezahlbarer Steuerberatung für Arbeitnehmer notwendig ist.
Dass eine Mitgliedschaft zwingend ist, der Verein nur für Mitglieder aktiv werden darf, hat der Gesetzgeber ausdrücklich bestimmt und gewollt. Dies hängt mit dem Gedanken zusammen, dass die Beratung eben nicht kommerziell sein soll, sondern zu einem kostendeckenden Beitrag stattfindet und zwar unabhängig davon welchen Umfang die Beratung im Einzelfall in Anspruch nimmt. Die Beitragszahlung findet daher auch unabhängig von der Inanspruchnahme einer Leistung statt, das heißt es gibt keine leistungsbezogene Vergütung. Damit ist für die Mitglieder des Lohnsteuerhilfevereines auf der Grundlage ihres aus der Beitragsordnung ersichtlichen Jahresbeitrages eine eindeutige und klar kalkulierbare Kostengröße gegeben. Mit dem Jahresbeitrag sind sämtliche Kosten abgegolten.
Lohnsteuerhilfevereine dürfen Ihre Beratung nur in den bei der Oberfinanzdirektion eingetragenen und angemeldeten Beratungsstellen anbieten. Dabei ist es gesetzlich vorgeschrieben einen Beratungsstellenleiter zu bestellen, der eine entsprechende abgeschlossene Berufsausbildung sowie eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit auf dem Gebiet der von Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern vorweisen können muss. Der Beratungsstellenleiter muss sich darüber hinaus in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen befinden und muss über eine einwandfreie rechtliche Geschichte verfügen.
Die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine ist in § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes geregelt (siehe Beratungsbefugnisse). Im Rahmen unser Befugnisse erbringen wir eine umfassende steuerliche Beratung sowie einen vollständigen Steuererklärungs-Service einschließlich der vollständigen Erstellung der Steuererklärung, der Bescheidprüfung sowie der Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren. Innerhalb der Beratungsbefugnisse steht das Angebot der Lohnsteuerhilfevereine dem Angebot der Steuerberater in nichts nach.
Im Gegenteil ist der Steuerpflichtige in vielen Fällen aufgrund der hohen Spezialisierung bei einem Lohnsteuerhilfeverein besser, und dies häufig zu deutlich günstigeren Kosten, aufgehoben. Als Nachteil wird häufig die Notwendigkeit der Mitgliedschaft empfunden. Deren Dauer kann jedoch ohne Probleme auf das Jahr beschränkt werden in dem die Beratung in Anspruch genommen wird.
Wer also beispielsweise im März Mitglied wird um die Erklärung für das Vorjahr erstellen zu lassen, kann bereits beim Eintritt erklären, dass er zum Ende des Jahres wieder ausscheiden möchte, es bedarf dann auch keiner weiteren Kündigung. Bei einer dauerhaften Mitgliedschaft, welche den Regelfall darstellt, genügt es bis zum 30.09. eine schriftliche formlose Kündigung zu übersenden. Man sollte noch beachten, dass Lohnsteuerhilfevereine vom Gesetzgeber und durch höchste Rechtsprechung verpflichtet sind den Mitgliedsbeitrag unabhängig von der Inanspruchnahme einer Leistung einzufordern. Dies hängt mit dem Vereinswesen zusammen, wonach die Beitragszahlung mit der Mitgliedschaft als solches verknüpft ist und nicht mit der Inanspruchnahme der Leistung. Der eindeutig positive Aspekt dabei ist, dass der Verein eben auch nur einen pauschalen Beitrag verlangt mit dem alle Kosten abgegolten sind.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen unter unserer kostenfreien Service-Rufnummer sehr gerne zur Verfügung.
Selo Lohnsteuerhilfeverein bundesweit für seine Mitglieder aktiv!
Beratungsstelle in Ihrer Nähe
Wir setzen auf regional verwurzelte, kompetente und vertrauenswürdige Mitarbeitende.
Keine Beratungsstelle vor Ort oder in der näheren Umgebung? Kein Problem. Wir machen Ihre Steuererklärung. Nutzen Sie unseren deutschlandweiten Postversand.
Alles Wissenswerte zur Antragstellung
Immer wieder fragen sich Mitglieder oder Interessenten ob es in ihrem konkreten Fall denn unbedingt erforderlich ist einen Termin vor Ort wahrzunehmen, ob dazu ein persönliches Gespräch sinnvoll bzw. notwendig ist und ob sich die Beratungsstelle tatsächlich in unmittelbarer Nähe befinden muss. Diese Frage stellt sich insbesondere auch wenn Mitglieder aus dem unmittelbaren Umfeld ihrer Beratungsstelle wegziehen.
Dazu lässt sich nach langer Erfahrung antworten, dass es in den meisten Fällen ausreicht wenn uns die Unterlagen zugesendet werden. Der Beratungsstellenleiter ist dabei in der Regel schon anhand der Belege und Aufzeichnungen in der Lage die Steuererklärung weitgehend oder vollständig anzufertigen, insbesondere auch dann wenn der jeweilige Fall schon jahrelang bekannt ist. Fehlende Rückfragen lassen sich in aller Regel telefonisch, per E-Mail oder auch postalisch klären, fehlende Unterlagen können nachgereicht werden.
Der Postversandservice ist also in vielen Fällen eine echte Alternative zum persönlichen Termin. Bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen hilft Ihnen auch unsere Checkliste. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne dazu auf Ihren konkreten Fall bezogen.
Mitgliedschaft - So funktioniert`s
Für den Fall, dass sich in Ihrer Nähe keine Beratungsstelle befindet oder Sie unseren Service lieber bequem von zuhause aus in Anspruch nehmen möchten, bieten wir Ihnen auch unseren bequemen Postversandservice …
Mitglied werden - ein einfacher und bequemer Vorgang!
Beitrittsformular bitte sorgfältig online ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben per Post an uns (zentrale Beratungsstelle) senden.
Bei Rückfragen Ihrerseits steht Ihnen selbstverständlich unser kostenfreies Servicetelefon 0800 - 7838372 zur Verfügung.
Porto und Versandkosten, die Anfertigung Ihrer Steuererklärung (mit Anlagen), ebenso die Bescheidprüfung sind im Jahresbeitrag* enthalten!
Datenschutzhinweis: Die von Ihnen erhobenen personenbezogenen Angaben werden nur für die Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
detaillierter Ablauf
Die Bestätigung über die Mitgliedschaft geht Ihnen per Post zu.
Ihre Unterlagen mit Hilfe der Checkliste richten und an uns (zentrale Beratungsstelle) per Post senden.
Sie erhalten Ihre Unterlagen zusammen mit der fertigen Steuererklärung per Post, eventuelle Rückfragen klärt ein Berater von uns telefonisch mit Ihnen.
*Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag gemäß der derzeit gültigen Beitragstabelle (s. Beitragsordnung). Es findet dabei zunächst eine vorläufige Erhebung auf der Grundlage der bekannten Jahreseinnahmen (s. Beitragsordnung) des Vorjahres statt. Sofern sich die Jahreseinnahmen verändert haben und dies zu einer Beitragsänderung führt, erfolgt eine entsprechende Differenzabrechnung zu Gunsten oder zu Lasten des Mitgliedes.
Bleiben Sie auf dem Laufenden
Nachrichtenthemen Steuern & Recht, die Sie interessieren.
Meldungen der DATEV eG
Sitz der Verwaltung
und zentrale Beratungsstelle
Denzlinger Straße 27DE-79312 Emmendingen Fon: +49(0)7641/912322
Fax: +49(0)7641/912328 www.selo24.de
info(at)selo24.de
Sie haben Fragen?
Wir sind gerne für Sie da!
0800 - 7838372
Gratis Service-Hotline
SELO e.V. Steuererklärungs-Service für Arbeitnehmereinkünfte (Lohnsteuerhilfeverein)
- Rechtsgrundlage
- Eingetragener Verein (e.V.), zugelassen durch die Oberfinanzdirektion Koblenz am 31.10.1991
- Vorstandschaft
- Stefan Kübler, Dipl.-Betriebswirt (BA)
- Klaus Dörner, Dipl.-Betriebswirt (FH), Steuerberater
Wir sind Mitglied im